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Rezensierung
Vorgehensweise bezüglich der angemeldeten Texte, unter Berücksichtigung der Tätigkeiten des Redaktionskollegiums sowie der Rezensierung:
1. Zum Abdruck in der Zeitschrift werden Artikel mit sprachwissenschaftlicher Thematik angenommen, die in polnischer Sprache oder in einer anderen europäischen Sprache abgefasst worden ist. Wir veröffentlichen Artikel aus den folgenden Bereichen: Allgemeine Sprachwissenschaft, Diachronische Sprachwissenschaft, Synchronische Sprachwissenschaft, Vergleichende Sprachwissenschaft, Kognitive und Kulturelle Sprachwissenschaft, Glottodidaktik, Soziolinguistik, Dialektologie, Ethnolinguistik, Stilistik, Sprachkultur, Onomastik, Semantik, Medienlinguistik sowie aus anderen Tätigkeitsfeldern der Linguistik im weiteren Sinne.
2. Das Kriterium für die Qualifizierung einer Veröffentlichung zum Abdruck ist die Erlangung von zwei positiven Rezensionen, die Umsetzung der in der Rezensionen enthaltenen Anweisungen (sofern vorhanden) und die Übereinstimmung des angemeldeten Textes mit dem Profil der Zeitschrift. Die Redaktion behält sich das Recht vor, die Texte vorläufig zu bewerten und auch ihre Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift zu beurteilen; weiterhin behält sie sich das Recht vor, den Texten den weiteren Publizierungsprozess zu versagen, wenn der Text nicht mit dem Profil der Zeitschrift übereinstimmt oder nicht den ethischen Standards und/oder nicht den inhaltlichen und sprachlichen Kriterien entspricht, die im wissenschaftlichen Schrifttum verlangt werden. Das Urteil des Redaktionskollegiums ist endgültig.
3. Die wissenschaftlichen Artikel, die die Akzeptanz des Redaktionskollegiums erlangen, werden einer weiteren Begutachtung durch unabhängige Rezensenten unterzogen. Einer Begutachtung von außen werden nicht wissenschaftliche Rezensionen, Buchbesprechungen, Konferenzberichte und Nachrufe unterzogen. Im Falle solcher Arbeiten entscheidet das Redaktionskollegium über eine Veröffentlichung oder Ablehnung.
4. Die Autoren werden von der Redaktion über die Entscheidung bezüglich des weiteren Prozedere oder über die Ablehnung des Textes benachrichtigt. Die Benachrichtigung in dieser Sache wird an die in der Anmeldung zur Publikation angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Im Falle von Publikationen mit multipler Autorschaft, führt die Redaktion die Korrespondenz mit derjenigen Person, die den Text bei „Prace Językoznawcze“ angemeldet hat.
5. Zur Begutachtung jeder Publikation, die vom Redaktionskollegium als positiv bewertet worden ist, werden mindestens zwei unabhängige Rezensenten von außerhalb der Lehrinstitution, der der Autor der Publikation angegliedert ist, berufen. Die Rezensenten sind Wissenschaftler mit umfangreicher Forschungstätigkeit und entsprechendem Wissen aus dem Bereich der in dem zu rezensierenden Text behandelten Thematik.
6. Als Rezension wird eine objektive Beurteilung bezüglich des eingereichten Manuskripts verstanden, die auf professionellem Wissen des Rezensenten in dem gegebenen Fachgebiet und der Forschungsdisziplin beruht. Die Meinung soll klar und von Argumenten gestützt dargelegt werden. Gegenstand der Begutachtung ist der Text. Eine persönliche Kritik am Autor ist unzulässig. Rezensionen, die personenbezogene Bemerkungen enthalten, werden von der Redaktion der „Prace Językoznawcze” nicht berücksichtigt. Die Rezensionen sollen der Redaktion innerhalb eines mit dieser im Vorhinein festgelegten Zeitraums übersandt werden. Jeder Rezensent, der von der Aufgabe der Rezensierung zurücktritt, soll die Redaktion sofort von seinem Rücktritt in Kenntnis setzen.
7. Bei der Hinzuziehung von Rezensenten bemüht sich die Redaktion darum, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt. Unter einem Interessenkonflikt werden in das Verhältnis zwischen dem Rezensenten und dem Autor eingehende direkte persönliche Beziehungen verstanden (insbesondere eine Verwandtschaft bis zum zweiten Grad oder ein Eheverhältnis), Beziehungen im Rahmen eines beruflichen Vorgesetztenverhältnisses oder eine direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren, die dem Jahr der Rezensionsvorbereitung vorangegangen sind.
8. Die Autoren der Publikation und die Rezensenten kennen gegenseitig ihre Identität nicht (double-blind review process). Vermutet der Rezensent auf Grundlage des Textes oder anderer Prämissen (beispielsweise der behandelten Problematik), wer der Autor des Textes sein kann und bemerkt der Rezensent, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, so ist er verpflichtet, die Redaktion unverzüglich darüber zu informieren. Die Redaktion entscheidet über die Zweifelssituation und informiert unter Wahrung der Anonymität des Autors den Rezensenten darüber, ob es tatsächlich zu einem Interessenkonflikt kommt. Bejaht die Redaktion, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, wird der Text an den nächsten Rezensenten verwiesen.
9. Die Rezension wird in schriftlicher Form abgefasst und wird mit einer eindeutigen Schlussfolgerung über die Zulassung des Artikels zur Veröffentlichung oder über seine Ablehnung abgeschlossen. Die Rezension wird auf einem Redaktionsformular abgefasst. Negative Rezensionen müssen eine Urteilsbegründung über die Ablehnung des Textes enthalten. Im Falle von detaillierten Anmerkungen ist es zulässig, diese in die Manuskript-Kommentare einzutragen, wobei die Rezensenten hierbei verpflichtet sind, Metadaten zu entfernen, die auf ihre Autorenschaft hindeuten können.
10. Geben die Rezensenten positive Urteile ab, wird der Artikel, nach der Eintragung von etwaig geforderten Ergänzungen und Korrekturen durch den Autor, zum Druck gegeben. Falls das Urteil der Rezensenten negativ ausfällt, wird der Text abgelehnt. Im Falle von voneinander abweichenden Urteilen entscheidet die Redaktion nach der Analyse der Rezensionen über eine Ablehnung des Textes (dann wird der Autor über diese Entscheidung per E-Mail benachrichtigt) oder über eine Weiterleitung des Textes für eine dritten Rezension. Wurde der Text an einen dritten Rezensenten weitergeleitet, entscheidet nach dem Erhalt von dessen Urteil das Redaktionskollegium über den Abdruck des Textes oder über die Ablehnung des Textes. Die Entscheidung der Redaktion ist endgültig.
11. Lassen die Rezensenten den Artikel ohne Anmerkungen zu, wird dem Autor lediglich eine Information darüber übermittelt, dass der Text eine positive Rezension erhalten hat. Wenn die Rezensionen Anmerkungen enthalten, werden sie dem Autor, um die Anonymität zu wahren, nach der Entfernung der Metadaten übermittelt.
12. Die Personalien und die Affiliationen der Autoren sowie der Rezensenten der bei den „Prace Językoznawcze” angemeldeten Artikel werden auf der Internetseite und in der gedruckten Ausgabe der Zeitschrift unter Beachtung der DSGVO veröffentlicht. Zum Ziele der Anonymitätswahrung wird nicht bekanntgegeben, welche Person bestimmte Veröffentlichungen rezensiert hat.
Vorgehensweise bei der Rezensierung
Die Rezensierung läuft in folgenden Etappen ab:
1. Die Rezensenten füllen das Rezensionsformular aus, das inhaltliche Fragestellungen enthält, wobei Forschungsprobleme und ihre Originalität, die Beurteilung der angewandten Forschungsmethoden und die Einschlägigkeit der Literaturauswahl sowie eine Beurteilung des Textes hinsichtlich seiner sprachlichen und formalen Korrektheit und die Klarheit der Aussageübermittlung berührt werden. Das Einheitsdokument (Rezensionsformular), das auf der Internetseite der „Prace Językoznawcze” abrufbar ist, erlaubt eine standardisierte Beurteilung. Eine Berücksichtigung der gleichen Parameter führt zu einer objektiven Rezension.
2. Abgesehen von den obligatorischen Beurteilungselementen, die das Rezensionsformular umfasst, kann der Rezensent zusätzliche Anmerkungen anbringen, indem er ein Formular oder einen Kommentar zum Manuskript nutzt. Das ausgefüllte Formular und die Zusatzkommentare, sofern angegeben, werden nach der Entfernung der persönlichen Daten des Rezensenten (zur Anonymitätswahrung) den Textautoren zur Verfügung gestellt. Die Rezensionen und die Anmerkungen der Rezensenten werden nicht öffentlich gemacht.
3. Vermuten die Rezensenten ein Plagiat, sollen sie die Publikationen angeben, die im Manuskript nicht zitiert worden sind, deren Inhalte oder Konzeptionen jedoch benutzt wurden. Jede Erwähnung vorheriger Untersuchungen soll mit einem Quellenhinweis versehen werden. Der Chefredakteur soll über die starke Ähnlichkeit des rezensierten Materials mit anderen Publikationen, die dem Rezensenten bekannt sind, jedoch im Text nicht erwähnt wurden, informiert werden.
4. Die Rezension wird in schriftlicher Form abgefasst und wird mit einer eindeutigen Schlussfolgerung über die Zulassung des Artikels zur Veröffentlichung oder über seine Ablehnung abgeschlossen. Die Rezension wird auf einem Redaktionsformular abgefasst. Negative Rezensionen müssen eine Urteilsbegründung über die Ablehnung des Textes enthalten. Im Falle von detaillierten Anmerkungen ist es zulässig, diese in die Manuskript-Kommentare einzutragen, wobei die Rezensenten hierbei verpflichtet sind, Metadaten zu entfernen, die auf ihre Autorenschaft hindeuten können.
5. Die Rezensionen sind vertraulich. Ihre Urheber sollen ihren Inhalt anderen Personen nicht bekanntgeben. Die einzigen Personen, die berechtigt sind, ihren Inhalt kennen zu lernen, sind: der Chefredakteur, der Heftredakteur und die Mitglieder des Redaktionskollegiums. Die erwähnten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen verboten, die Informationen, Konzeptionen oder Daten aus den rezensierten Manuskripten zu nutzen.
6. Die Redaktion sorgt dafür, keine Rezensenten zu berufen, bei denen zwischen Rezensenten und Autoren ein Interessenkonflikt auftritt, d. h. unmittelbare persönliche Beziehungen (Verwandtschaft, Rechtsbündnisse, Konflikte), Beziehungen im Rahmen eines beruflichen Vorgesetztenverhältnisses oder eine direkte wissenschaftliche Zusammenarbeit, die geführt worden ist. Vermutet der Rezensent auf Grundlage des Textes oder anderer Prämissen (beispielsweise der behandelten Problematik), wer der Autor des Textes sein kann und bemerkt der Rezensent, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, so ist er verpflichtet, die Redaktion unverzüglich darüber zu informieren. Die Redaktion entscheidet über die Zweifelssituation und informiert unter Wahrung der Anonymität des Autors den Rezensenten darüber, ob es tatsächlich zu einem Interessenkonflikt kommt. Bejaht die Redaktion, dass es zu einem Interessenkonflikt kommt, wird der Text an den nächsten Rezensenten verwiesen
Kriterien für die Eignung eines Textes
1. Zum Abdruck in der Zeitschrift werden Artikel mit sprachwissenschaftlicher Thematik angenommen, die in polnischer Sprache oder in einer anderen europäischen Sprache abgefasst worden sind. Wir veröffentlichen Artikel aus den folgenden Bereichen: Allgemeine Sprachwissenschaft, Diachronische Sprachwissenschaft, Synchronische Sprachwissenschaft, Vergleichende Sprachwissenschaft, Kognitive und Kulturelle Sprachwissenschaft, Glottodidaktik, Soziolinguistik, Dialektologie, Ethnolinguistik, Stilistik, Sprachkultur, Onomastik, Semantik, Medienlinguistik sowie aus anderen Tätigkeitsfeldern der Linguistik im weiteren Sinne.
2. Das Kriterium für die Qualifizierung einer Veröffentlichung zum Abdruck ist die Erlangung von zwei positiven Rezensionen, die Umsetzung der in der Rezensionen enthaltenen Anweisungen (sofern vorhanden) und die Übereinstimmung des angemeldeten Textes mit dem Profil der Zeitschrift. Die Redaktion behält sich das Recht vor, die Texte vorläufig zu bewerten und auch ihre Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift zu beurteilen; weiterhin behält sie sich das Recht vor, den Texten den weiteren Publizierungsprozess zu versagen, wenn der Text nicht mit dem Profil der Zeitschrift übereinstimmt oder nicht den ethischen Standards und/oder nicht den inhaltlichen und sprachlichen Kriterien entspricht, die im wissenschaftlichen Schrifttum verlangt werden. Das Urteil des Redaktionskollegiums ist endgültig.
3. Die wissenschaftlichen Artikel, die die Akzeptanz des Redaktionskollegiums erlangen, werden einer weiteren Begutachtung durch unabhängige Rezensenten unterzogen. Einer Begutachtung von außen unterliegen nicht wissenschaftliche Rezensionen, Buchbesprechungen, Konferenzberichte und Nachrufe. Im Falle solcher Arbeiten entscheidet das Redaktionskollegium über eine Veröffentlichung oder Ablehnung.
4. Die Autoren werden von der Redaktion über die Entscheidung bezüglich des weiteren Prozedere oder über die Ablehnung des Textes benachrichtigt. Die Benachrichtigung in dieser Sache wird an die in der Anmeldung zur Publikation angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Im Falle von Publikationen mit multipler Autorschaft, führt die Redaktion die Korrespondenz mit derjenigen Person, die den Text bei „Prace Językoznawcze“ angemeldet hat.
5. Zur Beurteilung jeder Publikation, die vom Redaktionskollegium als positiv bewertet worden ist, werden mindestens zwei unabhängige Rezensenten von außerhalb der Lehrinstitution, der der Autor der Publikation angegliedert ist, berufen. Die Rezensenten sind Wissenschaftler mit umfangreicher Forschungstätigkeit und entsprechendem Wissen aus dem Bereich der in dem zu rezensierenden Text behandelten Thematik.
6. Lassen die Rezensenten den Artikel ohne Anmerkungen zu, wird dem Autor lediglich eine Information darüber übermittelt, dass der Text eine positive Rezension erhalten hat. Wenn die Rezensionen Anmerkungen enthalten, werden sie dem Autor, um die Anonymität zu wahren, nach der Entfernung der Metadaten übermittelt.
7. Geben die Rezensenten positive Urteile ab, wird der Artikel, nach der Eintragung von etwaig geforderten Ergänzungen und Korrekturen durch den Autor, zum Druck gegeben. Falls das Urteil der Rezensenten negativ ausfällt, wird der Text abgelehnt. Im Falle von voneinander abweichenden Urteilen entscheidet die Redaktion nach der Analyse der Rezensionen über eine Ablehnung des Textes (dann wird der Autor über diese Entscheidung per E-Mail benachrichtigt) oder über eine Weiterleitung des Textes für eine dritten Rezension. Wurde der Text an einen dritten Rezensenten weitergeleitet, entscheidet nach dem Erhalt von dessen Urteil das Redaktionskollegium über den Abdruck des Textes oder über die Ablehnung des Textes. Die Entscheidung der Redaktion ist endgültig.
8. Der Autor kann von der Veröffentlichung zurücktreten, wenn er mit der Stichhaltigkeit der erhaltenen Beurteilungen nicht einverstanden ist. Entscheidet sich der Autor für ein weiteres Prozedere, so ist er dazu verpflichtet, auf die Rezension zu antworten (wie mit einer Antwort zu verfahren ist, siehe z. B. hier: http://ekulczycki.pl/warsztat_badacza/jak-odpowiadac-na-uwagi-recenzentow/) und die Arbeit in Übereinstimmung mit den Anmerkungen der Rezensenten zu korrigieren oder in der Antwort auf die Rezension die Nichtanwendung der nahegelegten Korrekturen bzw. Ergänzungen zu begründen.
Die Autoren sind nach dem Erhalt der Rezensionen verpflichtet, sich nach den Anmerkungen der Rezensenten in Form einer schriftlichen Antwort zu richten, wenn die Rezensionen Anmerkungen disputierender oder kritischer Art sind oder wenn die Anmerkungen inhaltliche Vorbehalte enthalten oder auf die Notwendigkeit von Ergänzungen hinweisen. Auf der Grundlage einer Analyse der Rezension entscheidet die Redaktion, ob eine Antwort notwendig ist und informiert den Autor darüber per E-Mail.
Nach der Eintragung der Korrekturen bitten wir um die Übersendung von drei Dokumenten:
1) einer Antwort auf die Rezension (sofern der Autor darum gebeten wurde),
2) einer Version des Artikels mit in Gelb markierten Textstellen, an denen korrigiert oder ergänzt wurde, zusätzliche Erklärungen können in den Kommentaren angegeben werden;
3) einer endgültigen Ausfertigung des Artikels in Reinschrift ohne markierte Änderungen.
10. Die letzte Entscheidung über eine Veröffentlichung des Artikels fällt das Redaktionskollegium und behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung des Artikels abzulehnen. Die Entscheidung der Redaktion über die Annahme oder die Ablehnung des Textes ist endgültig. Der Autor wird über diese Entscheidung per E-Mail informiert. Wir bitten, von einer erneuten Anmeldung des Manuskripts abzusehen. Unabhängig von ihrer inhaltlichen und formellen Korrektur werden Texte, die einmal von der Redaktion abgelehnt worden sind, nicht erneut bei einer Veröffentlichungsprozedur für die „Prace Językoznawcze“ berücksichtigt.
Rezensenten die Band XV / 2013
Rezensenten die Band XVI / 2014
Rezensenten die Band XVII / 2015
Rezensenten die Band XVIII / 2016
Rezensenten die Band XIX / 2017
Rezensenten die Band XX / 2018
Rezensenten die Band XXI / 2019
Rezensenten die Band XXII / 2020
Informationen zum personenbezogenen Datenschutz (DSGVO)